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Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD recht gegeben, da durch die Äußerung Seehofers das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD recht gegeben, da durch die Äußerung Seehofers das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde.