Phillip: | „Kreuzungen sind entweder höhengleich oder nicht höhengleich“. |
Lisa: | Das ist anzunehmen. Habe ich etwas verschlafen oder kann ich noch eine Erklärung erwarten? |
Phillip: | Ich zitiere das deutsche Eisenbahngesetz. Paragraph 1, Absatz II. |
Lisa: | Und wieso? |
Phillip: | Zum Spaß. |
Lisa: | Anscheinend missverstehe ich dich. Gibt es denn bei den Kreuzungen noch eine dritte Möglichkeit? |
Phillip: | Das versuche ich zu entdecken. Bisher konnte ich bloß ermitteln, dass der Gesetzgeber Wert darauf legt, dass wir wissen, dass es sich bei höhengleichen Kreuzungen um einen Bahnübergang handelt, nicht höhengleiche Kreuzungen bezeichnet man hingegen als eine Überführung. |