„Recht auf Abschalten“ tritt in Frankreich in Kraft
Am 1. Januar ist in Frankreich ein neues Gesetz, das „Recht auf Abschalten“, in Kraft getreten. Firmen mit mehr als 50 Angestellten sind ab jetzt dazu verpflichtet, Zeiten festzulegen, in denen Mitarbeiter berufliche E-Mails ignorieren dürfen. Zu den damit verbundenen Maßnahmen gehören die Unterbrechung von E-Mail-Kommunikationen am Abend und am Wochenende oder sogar die automatische Zerstörung von E-Mails, die an Mitarbeiter im Urlaub gesendet werden. Das neue Gesetz soll das Problem der ständigen Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit lösen, was in der Regel nicht bezahlt wird.
Befürwo