Biologischer Ursprung oder rechtliches Geschlecht
16 December 2021
Michael: | Ein Berliner Sozialgericht hat kürzlich in einem ganz speziellen Fall geurteilt. Der Hintergrund ist folgender: Eine transsexuelle Berlinerin hat sich einer Operation an ihrer Neovagina unterzogen. Es war eine Korrektur an ihrem neuen Geschlechtsorgan notwendig. Ein Team aus Gynäkologen und Urologen führte die Operation ohne Komplikationen durch. Doch die Krankenkasse wollte nicht zahlen. Der Grund dafür ist, dass das Fachgebiet der Frauenheilkunde offiziell nicht in dem entsprechenden Krankenhaus vertreten ist. Den Ärzten würde also die Kompetenz fehlen. Unfassbar, meint die „taz“ im Artikel „Vagina vor Gericht“ vom 9. Dezember. Denn die Operation sei doch gelungen. Ähnlich entschied auch das Gericht. Denn in diesem Falle habe der biologische Ursprung Vorrang vor dem rechtlichen Geschlecht. Weil bei der Operation vor allem auch die Gefäß- und Nervenbahnen eine Rolle gespielt haben, bestehe an der fachlichen Kompetenz der Ärzte kein Zweifel. Die Zeitung ist der Meinung, dass das rechtliche Geschlecht ohnehin eine überflüssige Kategorie sei und plädiert dafür, es einfach wegzulassen. |