Bundesverfassungsgericht: Keine Benachteiligung für Behinderte bei Triage-Entscheidungen
6 January 2022
Hanna: | Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gesprochen. Der Gesetzgeber in Deutschland muss sich dazu aufraffen, eine gesetzliche Basis zu schaffen, die im Falle einer Knappheit der medizinischen Versorgung Regeln für eine Triage aufstellt. Ob du es glaubst oder nicht, wir stehen seit dem Beginn der Pandemie vor der Möglichkeit, dass Triage einmal notwendig sein wird, aber unser Bundestag hat es nicht für notwendig gehalten, solche Regeln aufzustellen. Das Bundesverfassungsgericht will den Gesetzgeber insbesondere verpflichten, den Schutz behinderter Menschen in einem solchen Szenario zu gewährleisten. Behinderte sollen im Fall einer Triage auf keinen Fall benachteiligt werden. Neun behinderte Menschen sahen ihre Rechte wegen fehlender gesetzlicher Regelungen bedroht, klagten und bekamen Recht. Zwar gibt es in Deutschland Richtlinien der ‘Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin’ (DIVI), in denen der Schutz behinderter Menschen vorgeschrieben ist, aber diese sind nicht verbindlich. Der Grundgedanke der Triage, dass zuerst der Patient behandelt wird, der die größte Überlebenswahrscheinlichkeit hat, wurde vom Gericht nicht angetastet. Allerdings muss sich dieses Prinzip auf akute Krankheiten beziehen. Die Entscheidung ist kontrovers. Viele meinen, die Triage solle den Ärzten überlassen bleiben. Andere sagen, Ärzte sollten hier nicht allein gelassen werden. Der Gesetzgeber müsse sprechen. Was meinst du dazu, Michael? |