EuGH: Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
29 September 2022
Jana: | Letzte Woche war eine äußerst gute Woche für die Bürgerrechte. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass das deutsche Gesetz aus dem Jahre 2015, das die Vorratsdatenspeicherung erlaubt, verfassungswidrig ist. Über das Gesetz wird schon seit Jahren gestritten, weshalb es seit 2017 auch nicht mehr angewendet wird. Das Gesetz war der wilde Westen. Telekommunikationsunternehmen hatten die Verpflichtung, die Telefon-, Internet- und Standortdaten aller Menschen ohne Anlass für 4 bis 10 Wochen zu speichern. Darunter fielen Telefonate, SMS, Internetaktivitäten, geographische Standorte und anderes. Es war schon krass. Der EuGH verlangt nun „klare und präzise“ Regeln. Zulässig kann eine temporäre Speicherung sein, wenn es um nationale Sicherheit, schwere Straftaten oder eine schwere Bedrohung der öffentlichen Sicherheit geht. Dafür sind allerdings ein Anfangsverdacht und eine richterliche Verfügung und Aufsicht notwendig. Michael, unser Ritter der bürgerlichen Freiheiten, bist du glücklich? |