Bundesgerichtshof (BGH): Mieter müssen für Recycling-Inspektor aufkommen
17 November 2022
Jana: | Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter einen Recycling-Kontrolldienst anheuern und die Kosten auf die Mieter umlegen kann. Ein Vermieter eines Mietshauses mit etwa 100 Mietern in Berlin hatte 2018 die Nase voll davon, dass die Mieter ständig Dinge in die falschen Tonnen geschmissen haben und heuerte einen Service an, der alles richtig sortierte. 12 Euro kostete das pro Mieter, die das überhaupt nicht mochten und klagten. Der BGH gab dem Vermieter recht. Ein Recycling-Inspektor fällt unter die allgemeine Müllbeseitigung und fällt daher unter Nebenkosten, die vom Mieter zu tragen sind. Davon bist DU sicherlich nicht begeistert, Michael? |