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Ist der „Soli“ noch verfassungsgemäß?

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Ist der „Soli“ noch verfassungsgemäß?
Joe Lechner / Shutterstock.com

Jana: Der Solidaritätszuschlag, der sogenannte Soli, ist auf dem Prüfstand. Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs fällt wohl bald aufgrund einer Klage eine Entscheidung für oder gegen den Soli. Sollte die Entscheidung negativ sein, müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Soli war von jeher eine der umstrittensten Steuern in Deutschland. Er wurde 1991 wegen der riesigen Kosten des Zweiten Golfkriegs für kurze Zeit eingeführt. 1995 wurde ein anderer Soli angesetzt, um die enormen Kosten der deutschen Einheit aufzufangen. Zunächst war der Soli 7,5 % der Einkommens-/Körperschaftssteuer, seit 1998 waren es dann nur noch 5,5 %. 2017 verständigten sich die regierenden Parteien, 90 % der Bevölkerung vom Soli zu befreien, was einer der Kritikpunkte ist. Der Soli kommt auch nur dem Bund zugute, was ein anderer Kritikpunkt ist. Was waren denn die Argumente der Kläger, Michael?

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