Namensrecht: Her mit den Schüllers?
30 March 2023
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Jana: | Es wird höchste Zeit. Unser Bundesjustizminister Buschmann will das strikte deutsche Namensrecht reformieren. Bisher konnte ein Paar nach der Hochzeit entweder den eigenen Namen behalten oder musste sich zwischen dem Namen von Partner X oder Partner Y entscheiden. Ein Teil konnte sich dann den eigenen Namen entweder vor oder nach dem Familiennamen mit einem Bindestrich anstecken. Flexibilität bedeutete hier, dass es auch ohne Bindestrich ging. Für Kinder aus einer Beziehung ist es noch restriktiver. Nach der Geburt haben verheiratete Eltern einen Monat Zeit, sich für das Kind auf den Familiennamen von Partner X oder Partner Y zu einigen. Gibt es keine Ehe, so bekommt das Kind den Namen des Elternteils, der das Sorgerecht hat. Doppelnamen mit den Namen beider Eltern sind für Kinder bisher nicht zulässig. Damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein. Paare sollen sich jetzt auf einen Doppelnamen als Familiennamen einigen dürfen, der die Namen beider Partner erhält und auch in der Lage sein, diesen an das Kind weiterzugeben. Das neue Namensrecht soll auch Raum für die Namenskulturen der in Deutschland lebenden Minderheiten schaffen. Ist das eine gute Reform, Robin? |