Aufregung um den „Deppenapostrophen“
24 October 2024
Jana: | Wie herrlich ist unsere deutsche Rechtschreibung! Was ungefähr der Hälfte der deutschen Bevölkerung so ziemlich egal ist, wird von der anderen Hälfte gehütet wie ein Schatz. Diese Hälfte ist momentan allerdings völlig zerstört. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich dazu entschieden, den sogenannten Deppenapostrophen in zumindest einem Fall offiziell zu erlauben. Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-S bei Eigennamen ist nun möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist. Beispiel: Haben wir früher gekichert und uns überlegen gefühlt, wenn wir Geschäfte mit Namen wie Kati‘s Strickladen oder Ali‘s Dönershop gesehen haben, so können wir uns das nun ab 2025 nicht mehr erlauben. Dann tritt die neue Regel in Kraft. Michael, du bist doch jetzt deswegen sicher am Rande des Nervenzusammenbruchs? |