Jana: | Heute ist Donnerstag, der 30. Juli 2020. Herzlich willkommen zu unserer wöchentlichen Ausgabe von „News in Slow German“! Hallo liebe Hörer! Hallo Michael! |
Michael: | Hallo Jana! Hallo zusammen! |
Jana: | Wir beginnen den ersten Teil unseres Programms mit dem Versuch Spaniens, den Tourismus zu retten. Das Land erlebt derzeit eine zweite COVID-19-Welle. Anschließend sprechen wir über die Entscheidung Polens, aus einem Abkommen auszusteigen, das Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Danach werden wir uns über eine neue Studie der Universität Glasgow unterhalten, die zeigt, dass eine Beschränkung des Fernsehens auf zwei Stunden pro Tag helfen kann, Gesundheitsproblemen vorzubeugen. Und zum Schluss sprechen wir über den Nationalen Tequila-Tag, der am 24. Juli in den USA begangen wird. |
Michael: | Danke, Jana! Weiter geht es jetzt mit dem zweiten Teil unseres Programms. |
Jana: | In unserem Segment „Trending in Germany“ werden wir über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Thüringen diskutieren, ein „Paritätsgesetz“ des Bundeslandes für verfassungswidrig zu erklären. Das Gesetz hätte politische Parteien gezwungen, mindestens 50 % ihrer Wahllisten mit weiblichen Kandidaten zu besetzen. Wir sprechen außerdem über Bruno D., einen 93-jährigen Mann, der im jüngsten deutschen Nazi-Prozess vor Gericht stand. Als 17-Jähriger war D. Wachmann im Konzentrationslager Stutthof gewesen. 75 Jahre später wurde er nun wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. |
Michael: | Klingt gut, Jana! |
Jana: | Danke. Wir beginnen mit unserer ersten internationalen Story. |
Nach einem Anstieg der Coronavirus-Fälle in Spanien hat die britische Regierung am Montag ihre Empfehlung aktualisiert, von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Spanien abzusehen. Das betrifft auch die Balearen und die Kanarischen Inseln sowie die Regionen Katalonien und Aragonien. Reisende, die aus Spanien nach Großbritannien zurückkehren, müssen sich jetzt für 14 Tage an einer registrierten Adresse selbst in Quarantäne begeben.
Laut Reuters haben Belgien und Deutschland ähnliche Schritte unternommen und raten ihren Bürgern, nicht nach Aragonien sowie in einige andere spanische Regio
Ermutigt durch einen knappen Wahlsieg Anfang des Monats und unbeeindruckt von der Kritik führender Politiker der Europäischen Union, plant die polnische Regierung den Austritt aus dem internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der polnische Justizminister hat das Familienministerium formell gebeten, mit den Vorbereitungen für den Ausstieg aus der sogenannten Istanbul-Konvention zu beginnen. Es ist noch unklar, wann die offizielle Austrittserklärung eingereicht werden wird.
Der Plan Polens, aus dem Abkommen gegen häusliche Gewalt auszusteigen, dürfte
Fernsehen auf zwei Stunden pro Tag zu beschränken, könnte einer neuen Studie zufolge Gesundheitsprobleme verhindern oder hinauszögern. Die mit dem Hocken vor dem Bildschirm verbundenen Gesundheitsrisiken, wie z. B. Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, waren am niedrigsten, wenn die tägliche Fernsehzeit zwei Stunden oder weniger betrug. Die am 23. Juni von der Universität Glasgow veröffentlichte Studie verfolgte fast 500.000 Studienteilnehmer im Alter von 37 bis 73 Jahren über einen Zeitraum von 12 Jahren zwischen 2006 und 2018. Die Studie umfasste sowohl Fernsehen als auch das Ansehen von Vi
Der 24. Juli war in den Vereinigten Staaten der Nationale Tequila-Tag. Die Ursprünge des Tequilas als Getränk sind ziemlich gut dokumentiert, leider sind die Ursprünge des „National Tequila Day“ weniger klar. Es ist nicht viel darüber bekannt, wer den Feiertag ins Leben gerufen hat, was sein Ursprung ist und weshalb er am 24. Juli stattfindet. Vielleicht hatten die Initiatoren ein wenig zu viel von ihren eigenen Vorräten getrunken, um sich daran erinnern zu können. Der mexikanische Senat entschied jedoch 2018, dass der mexikanische Nationale Tequila-Tag jedes Jahr am dritten Samstag im März st
Jana: | Das Verfassungsgericht in Thüringen hat gesprochen. Die vom Thüringer Landtag beschlossenen Paritätsregeln, die dafür gesorgt hätten, dass 50 % der Parlamentarier im Thüringer Landtag Frauen wären, sind verfassungswidrig. Das natürlich ausgerechnet in Weimar, wo vor 100 Jahren die erste gewählte Parlamentarierin Deutschlands im Landtag saß. Ich verstehe völlig, warum das Gesetz verfassungswidrig ist, aber es ist schon enttäuschend. Die AfD hatte gegen das neue Gesetz geklagt und jetzt vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Das Gericht sah die Freiheit der Wahl durch das Paritätsgesetz erheblich beeinträchtigt. Quoten beschränkten auch das im Grundgesetz verankerte demokratische Recht der Parteien, sich ihre Kandidaten ohne Einfluss des Staates auszusuchen. Quoten jeglicher Art schränken die freie Wahl natürlich ein. |
Michael: | Das Landgericht Hamburg hat im Fall eines ehemaligen SS-Wachmannes geurteilt. Der heute 93-jährige Mann hatte von 1944 bis 1945 auf einem Wachturm im Konzentrationslager Stutthof Dienst geleistet. Die Verhandlung fand vor dem Jugendgericht statt, denn Bruno D. kam damals als 17-Jähriger nach Stutthof bei Danzig. Ihm wurde Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen vorgeworfen. Zwei Jahre auf Bewährung hat das Gericht in seinem Fall entschieden. Dieses Urteil sei lächerlich und trotzdem wichtig, schreibt die „taz“ am 24. Juli im Artikel „Furchtbare deutsche Langmut“. Das Strafmaß sei zwar milde, doch das Gericht habe hier zum ersten Mal deutlich gemacht, dass sich nicht nur Wachmänner in Vernichtungslagern wie Auschwitz schuldig gemacht hätten. Auch der Wachdienst in Konzentrationslagern wie Stutthof wird, wie in diesem Fall, als Beihilfe zum Mord angesehen. Denn viele der dort Inhaftierten starben aufgrund der lebensfeindlichen Umstände. Das Urteil komme zwar zu spät und hätte nur symbolischen Charakter; es verdeutliche jedoch, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. |