Bundesverfassungsgericht schränkt die Aktivitäten des BND ein
28 May 2020
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Jana: | Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes eingeschränkt. Der deutsche Geheimdienst muss sich nun auch bei Aktivitäten im Ausland an die deutschen Grundrechte halten. Das Urteil beruft sich auf die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Der BND ist auch gegenüber Ausländern, die im Ausland handeln, diesen Grundrechten verpflichtet. Im Urteil heißt es, dass der BND im Auftrag der Bundesrepublik handele. Und immer, wenn der deutsche Staat aktiv ist, sollten die Grundrechte gelten - egal an welchem Ort und egal, wer involviert ist. Das wird ernste Konsequenzen haben, schreibt die „Welt“ in dem Online-Artikel „Uns droht eine nationale Sicherheit zweiter Klasse“ vom 19. Mai. Die Zeitung befürchtet, dass das Urteil auf Kosten der nationalen Sicherheit gehe. Der BND ermittelt konkrete Informationen, beispielsweise über geplante Terroranschläge, und gibt dieses Wissen an die Bundesregierung weiter. So können Maßnahmen ergriffen werden, die Schlimmeres verhindern. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedeute auch, dass der BND nicht mehr auf Augenhöhe mit anderen Geheimdiensten kooperieren könne. Informationen seien die Währung zwischen den Geheimdiensten. Was gibst du mir / was kriegst du dafür? Wenn der BND durch die Einschränkungen nicht mehr „liefern“ könne, werde er zum Geheimdienst „zweiter Klasse“, was sich auch auf die nationale Sicherheit Deutschlands auswirken würde. |