Paritätsregeln in Thüringen verfassungswidrig
30 July 2020
Jana: | Das Verfassungsgericht in Thüringen hat gesprochen. Die vom Thüringer Landtag beschlossenen Paritätsregeln, die dafür gesorgt hätten, dass 50 % der Parlamentarier im Thüringer Landtag Frauen wären, sind verfassungswidrig. Das natürlich ausgerechnet in Weimar, wo vor 100 Jahren die erste gewählte Parlamentarierin Deutschlands im Landtag saß. Ich verstehe völlig, warum das Gesetz verfassungswidrig ist, aber es ist schon enttäuschend. Die AfD hatte gegen das neue Gesetz geklagt und jetzt vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Das Gericht sah die Freiheit der Wahl durch das Paritätsgesetz erheblich beeinträchtigt. Quoten beschränkten auch das im Grundgesetz verankerte demokratische Recht der Parteien, sich ihre Kandidaten ohne Einfluss des Staates auszusuchen. Quoten jeglicher Art schränken die freie Wahl natürlich ein. |