93-Jähriger wird wegen NS-Verbrechen verurteilt
30 July 2020
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Michael: | Das Landgericht Hamburg hat im Fall eines ehemaligen SS-Wachmannes geurteilt. Der heute 93-jährige Mann hatte von 1944 bis 1945 auf einem Wachturm im Konzentrationslager Stutthof Dienst geleistet. Die Verhandlung fand vor dem Jugendgericht statt, denn Bruno D. kam damals als 17-Jähriger nach Stutthof bei Danzig. Ihm wurde Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen vorgeworfen. Zwei Jahre auf Bewährung hat das Gericht in seinem Fall entschieden. Dieses Urteil sei lächerlich und trotzdem wichtig, schreibt die „taz“ am 24. Juli im Artikel „Furchtbare deutsche Langmut“. Das Strafmaß sei zwar milde, doch das Gericht habe hier zum ersten Mal deutlich gemacht, dass sich nicht nur Wachmänner in Vernichtungslagern wie Auschwitz schuldig gemacht hätten. Auch der Wachdienst in Konzentrationslagern wie Stutthof wird, wie in diesem Fall, als Beihilfe zum Mord angesehen. Denn viele der dort Inhaftierten starben aufgrund der lebensfeindlichen Umstände. Das Urteil komme zwar zu spät und hätte nur symbolischen Charakter; es verdeutliche jedoch, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. |