Rechtsextreme Teilorganisation der AfD soll sich auflösen
2 April 2020
Michael: | Innerhalb der Partei „Alternative für Deutschland“, kurz AfD, gibt es Spannungen. Der sogenannte „Flügel“, den man dem rechten Rand der Partei zuordnen kann, soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Grund dafür sind umfangreiche Beweise, dass es im „Flügel“ Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Nun soll sich dieser „Flügel“ selbst auflösen, auch weil man eine Welle von Parteiaustritten befürchtet. Die „Süddeutsche Zeitung“ kommentiert in dem Artikel „Kein Anfang gemacht“ vom 20.03.2020 die Situation. Sie nennt es einen nicht einmal halbherzigen Beschluss der Parteiführung im Umgang mit den übelsten Extremisten in ihren Reihen. Die rechte Teilorganisation wird zwar aufgelöst, ändern wird sich aber wenig. Denn die Anführer des “Flügels“, sowie alle seine Anhänger bleiben in der Partei und werden sich auch ohne feste Struktur weiter organisieren und die Partei prägen. Die Mitte der AfD dürfe sich nicht mit diesem wachsweichen Beschluss zufriedengeben, sondern müsse sich konsequent von rechtsextremen Mitgliedern trennen, wenn sie es ernst meint. Die Frage ist nur, was dann noch von der AfD übrig bleibt. |