Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Recht, Informationen über vergangene Straftaten aus dem Internet zu löschen. Was sind die Gründe und gibt es Gefahren?
Jana: | Ich habe in der „taz“, der Tageszeitung, einen interessanten Artikel über einen Entschluss des Bundesverfassungsgerichts gelesen. Darin geht es um das Recht auf Vergessen. Grundlage war eine Klage eines Mannes, der 1981 auf einer Segelyacht in der Südsee zwei Menschen umgebracht hatte und dafür zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war. Der „Spiegel“ hatte damals über den Fall berichtet. Der Verurteilte hat seine Strafe verbüßt und sich nun mit einer Klage dagegen gewehrt, dass sein vollständiger Name immer noch im „Spiegel“-Archiv nachzulesen war. Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Pressefreiheit hat. Denn wirklich frei könne dieser Mann, nachdem er seine Strafe abgesessen hat, nicht sein, wenn bei einer Suche im Internet sein Name mit dem Wort „Mord“ in Verbindung gebracht wird. Grundsatz der deutschen Gesellschaft ist, dass Menschen ein Recht auf Resozialisierung haben, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben. Das Recht, im Internet vergessen zu werden, gehört zur Zeitlichkeit der Freiheit, wie die Richter es ausgedrückt haben. Damit wurde ein Beschluss des Bundesgerichtshofs gekippt, der 2012 gegen eine Korrektur des „Spiegel“-Archives entschieden hatte, da ein öffentliches Interesse an dem Fall bestünde. |