Gerichtsurteil für Halle-Attentäter steht fest
31 December 2020
Michael: | Am 9. Oktober 2019 versuchte Stephan B. vergeblich, sich Zugang zu einer Synagoge in Halle an der Saale zu verschaffen, um ein Attentat mit eindeutig antisemitischem Motiv zu begehen. Es war Jom Kippur, der höchste jüdische Feiertag. Nachdem ihm das misslungen war, erschoss er willkürlich eine Passantin und einen Gast in einem Döner-Imbiss. Er filmte die Tat und übertrug sie per Livestream ins Internet. Nun wurde das Urteil verkündet: lebenslänglich plus Sicherheitsverwahrung. Das ist die höchste Strafe, die in Deutschland verhängt wird. Der Täter hat wenig Chancen, wieder auf freien Fuß zu kommen, denn er zeigte während des Prozesses keine Reue. Im Gegenteil. Er versuchte sich darzustellen, zeigte sich offensichtlich den Kameras und wollte, dass man seinen vollen Namen nennt. Den Hass des Angeklagten zu erleben, wirke wie Gift, schreibt die „Welt“ im Artikel „Fanal der Gerechtigkeit“ vom 21. Dezember. In jedem Strafprozess stehe der Täter im Mittelpunkt. Er hätte das Recht sich zu äußern, auch wenn es dumm, aggressiv und unmenschlich sei, was er sagt. Aus den Worten des Angeklagten ließen sich Rückschlüsse ziehen, ob er voll schuldfähig ist. Auch wenn der Attentäter von Halle bei vielen Prozessbeteiligten Widerwillen auslöste, so besteht doch die Hoffnung, dass die Konfrontation den Nebenklägern hilft: Sie haben den Täter auf der Anklagebank gesehen, in Handschellen; er hatte keine Macht mehr über sie. Sie konnten erkennen, dass der Staat diesen Mann zur Verantwortung zieht. Mit dem Urteil ist das nun besiegelt. |